Kosten einer Behandlung
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend des zeitlichen Aufwandes berechnet:
Erstuntersuchung 75 - 100 €
Folgebehandlungen 60 - 85 €
Seit Anfang 2012 beteiligen sich zunehmend mehr gesetzliche Krankenkassen (z.B. Techniker Krankenkasse, Siemens Betriebskrankenkasse, BKK Bahn, u.a.) an den Kosten einer
osteopathischen Behandlung. Sie finden hier eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Behandlungskosten beteiligen und deren Konditionen. Da sich aber nicht alle Versicherungen an meinen Behandlungskosten beteiligen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Erstattung der Kosten möglich ist.
Die privat versicherten Patienten erhalten eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe in der Regel erstatten.